Können die Vorstandsmitglieder für die Schulden einer GmbH haften?

Zurzeit ist in Polen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – also polnische „spółka z ograniczoną odpowiedzialnością“ absolute Nummer 1 für die Führung einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Wie schnell kann man diese begründen, kannst Du Dich nach dem Lesen der Post meiner Kollegin Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska „Gesellschaftsgründung in Polen“ überzeugen. Die Vorteile der Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit ist klar – vor allem der Ausschluss der Haftung für die Verbindlichkeiten.

Dieser Ausschluss gilt für die Gesellschafter! Etwas Anderes ist aber mit Vorstandsmitglieder.

Schau mal bitte gem. art. 299 polnischen HGB:

§ 1. Hat sich die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft als erfolglos erwiesen, haften die Vorstandsmitglieder für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner.

§ 2. Das Vorstandsmitglied kann sich von der in § 1 genannten Haftung befreien, wenn es nachweist, dass der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz oder eines Verfahrens zur Abwendung der Insolvenz (Vergleichsverfahren) fristgemäß gestellt wurde oder dass die Unterlassung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des Vergleichsverfahrens nicht aus seiner Schuld erfolgte oder auch, dass der Gläubiger trotz Unterlassung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Nichteinleitung des Vergleichsverfahrens keinen Schaden erlitten hat.

Das ist eine der ersten Auskunft, die wir unseren Mandanten mitteilen.

Was ist der Grund dafür?

Sorge um die Interessen (genauer um das private Vermögen unserer Mandanten).

Warum denn?

Denn es gab schon zu viele Mandanten, die unsere Kanzlei erst dann besucht hatten als die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) oder Finanzamt (Urząd Skarbowy) den Versuch vorgenommen hatten, die Haftung für die Schulden der GmbH an die Vorstandsmitglieder zu übertragen.

Willst Du also die Geschäfte in Polen zu führen?

Eine polnische GmbH kann für Dich absolut vernünftige Lösung sein.

Jetzt hast Du die zuverlässige Auskunft, dass meistens die rechtliche Betreuung unserer Mandanten mit der Gründung einer GmbH nicht beendet wird.

Unsere Kanzlei ist im Stande ständig zu Deiner Verfügung zu bleiben und aktiv an wirtschaftliches Leben Deiner GmbH teilzunehmen.

Dadurch gewinnst Du die Sicherheit für ständigen Support.

Du kannst Dich also darauf konzentrieren, was Du am besten machst – d.h. auf die Führung deiner Interessen, Besorgung neuer Aufträge.

Das ist möglich in einem fremden Land (Polen), ohne Sorge zu haben.

Du triffst die Entscheidung.

Adwokat Gorzów Wielkopolski

Kancelaria Adwokacka Gorzów Wielkopolski

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