In Polen entschloss sich der Gesetzgeber eine harte Politik gegen die Drogen und Drobenverbraucher einzuführen. Sogar Besitz der geringen Mengen von Marihuana oder Amphetamin für Eigenverbrauch gilt als Verbrechen in Polen und ist mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre bedroht.
Bedeutet, dass wenn jemand 1 Gramm Marihuana bei sich hat, muss unbedingt ins Haft? Klares Nein es bestehen die Möglichkeiten, um doch der harten Strafe zu entkommen.
Gem. Art. 62a des Gesetzes vom 29.07.2005 über Suchtprävention bei einer geringen Mengen für Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen und zwar sogar ohne den Beschluss über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu erlassen.
Geht das automatisch – quasi von Amts wegen. Wieder klares Nein. Dabei sollte der Rechtsanwalt aktiv bleiben. Zum einen ist es in Polen nicht definiert, wie man den Begriff geringe Menge verstehen sollte? Teilweise macht die Rechtsprechung die Hinweise darüber, dass dabei solche Merkmale wie Gewicht, Kraft der Betäubungsmittel (also Soft-Mittel wie Marihuana, Amphetamin oder Hard-Mittel wie Heroine), Menge der Portion von Bedeutung sind.
Zum anderen ist es zu beweisen, dass die Auferlegung der Strafe gegen den Täter unter Rücksicht auf die Umstände der Straftat und auf den Maßstab der soziale Schädlichkeit gemacht wird.
Für die Frage über die Notwendigkeit der Erhebung der Anklage ist auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Bedeutung.
Dieses wird bestehen, wenn es zwar einen Eigenverbrauch gab, aber dieser war mit Fremdgefährdung verbunden. Die Gefährdung von Dritten wird bspw. bestehen, wenn der Täter in der Schule, Jugendheim oder Kindergarten aktiv war.
Ist die Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden?
Passiert noch nix – zu bauen ist einfach das Konzept für Dich
Adwokat Gorzów Wielkopolski
Kancelaria Adwokacka Gorzów Wielkopolski
Jako Adwokat wpisany na listę Okręgowej Rady Adwokackiej w Zielonej Górze oraz Doradca Restrukturyzacyjny / Syndyk legitymujący się licencją nr 1246 - Ministerstwo Sprawiedliwości zajmuję się prowadzeniem postępowań upadłościowych i restrukturyzacyjnych. W swojej praktyce zajmuje się także prawem karnym, w tym w szczególności tematyką związaną z prawami osób podejrzanych, oskarżonych, a także i skazanych. Ukończyłem polskie studia prawnicze na UAM w Poznaniu oraz niemieckie studia prawnicze na EUV we Frankfurcie.
- Zatrzymanie prawa jazdy za alimenty - 6 września 2024
- Przepisanie majątku za życia a zachowek. Co warto wiedzieć? - 18 lipca 2024
- Ugoda pozasądowa – czy warto ją zawrzeć? - 11 lipca 2024
2 odpowiedzi
Sehr tinteressanter Eintrag, Herr Wróblewski! Ich wusste nicht, dass Sie auch in Deutsch hier schreiben. Ich werde öfter das Blog besuchen. Mit freundlichen Grüßen!
Hallo Frau Rokicka!
Danke für Ihren Kommentar.
Für die Besucher und Leser von meinem Blog – gebe ich auch gerne Link zu Ihrem Blog:
http://zakonczeniedzialalnosci.pl
VG!