Inkasso in Polen – wie es billig machen?

Inkasso in Polen – wie es billig machen?

Das Potential der polnischen Wirtschaft steigt enorm. Seit Jahren entwickelt sich die polnische Wirtschaft und die polnischen Unternehmen sind auch aktiver auf dem deutschen Markt.

Aus der Tatsache, dass die deutsche Wirtschaft absolut stärkste in Europa ist, folgt auch die Konsequenz, dass die deutsche und polnische Firmen kooperieren zusammen.

Bei der Frage der Forderungsbeitreibung in Polen – neben der Effektivität – sind wichtig auch die Kosten.

Bevor Sie das Inkasso spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Polen einschalten, lohnt es sich die folgenden Tipps anzuwenden:

  • Fragen Sie Ihrem Kunden, warum er nicht zahlt?
  • Keine Reaktion? Senden Sie eine schriftliche Mahnung:
  • mit einem eindeutigen Zahlungstermin,
  • mit der Liste der offenen Rechnungen (fügen Sie diese bei),
  • betonen Sie, dass bei dem Mangel an Zahlung, wird die Forderungsbeitreibung an spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Polen abgegeben
  • machen Sie Hinweis auf die daraus folgenden Kosten
Inkasso in Polen
Inkasso in Polen

Wichtig: Kümmern Sie sich immer um die Beweise. Es ist empfehlenswert die Korrespondenz per Einschreiben zu führen. Vergessen Sie nicht über Zustellungsbelege!

Wann Inkasso-Kanzlei in Polen einzuschalten?

Haben Sie unsere Hinweise gefolgt, ist jedoch keine Einzahlung gebucht?

Lassen Sie die Zahlungen von den polnischen Unternehmen nicht verschleppen.

Setzen Sie Sich mit unserer Inkasso Kanzlei in Polen in Verbindung

Tipp: Inkasso in Polen – wie es billig machen?

In Polen ist der Schuldner nicht verpflichtet die außergerichtlichen (Mahn-) Kosten des Gläubigers zu zahlen.

Jede Partei trägt also selbst die Kosten.

Unser Tipp:

Wenn zuerst die deutsche Kanzlei sich mit dem außergerichtlichem Verfahren in Polen beschäftigt und danach die polnische Kanzlei – entstehen die Doppel-Kosten, die nicht ersetzt werden. Daher ist es sinnvoll sich sofort mit einem Rechtsanwalt vor Ort in Polen in Verbindung zu setzen, denn die Forderungsbeitreibung in polnischer Sprache von einem polnischen Rechtsanwalt hat größere Aussichten auf Erfolg. Dadurch ersparen Sie unnötige Inkassokosten in Deutschland.

Inkasso in Polen – Erfahrung

Unsere Kanzlei verfügt über große Erfahrung mit Inkassoverfahren gegen die polnischen Unternehmen. Als Anwaltskanzlei kennen wir die polnischen Gesetze.

Inkasso in Polen – Insolvenzverfahren

Unsere Anwaltskanzlei besitzt Lizenz als Insolvenzverwalter. Bei der Forderungsbeitreibung können wir dem Schuldner klar machen, dass sein Verhalten als Zahlungsunfähigkeit betrachtet werden kann, die eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht.
Die Schuldner wollen es nicht, dass ein von dem Gericht bestimmter Insolvenzverwalter involviert wird. Der legale, verhältnismäßige Druck kann die Zahlung beschleunigen.

Inkasso in Polen – in polnischer Sprache

Polnische Sprache ist unsere Muttersprache. Aus der Erfahrung können wir es zugeben, dass ein Mahnverfahren in Polen, von einem polnischen Rechtsanwalt in polnischer Sprache mehr Chancen auf Erfolg hat, als Mahnverfahren in Polen von einem deutschen Rechtsanwalt in deutscher / englischer Sprache.

Inkasso von einem Anwalt vor Ort in Polen macht der polnischen Firma klar, dass das Risiko des Gerichtsverfahrens / der Zwangsvollstreckung nicht abstrakt ist, sondern kann relativ kurzfristig erfolgen.

Inkasso in Polen – Einzelfall

Unsere Kanzlei betrachtet jede Angelegenheit als Einzelfall. Aus diesem Grund bieten wir immer die Lösungen an, die zu dem konkreten Sachverhalt angepasst sind.

Ihr Fall wird also überprüft und Sie erhalten die Auskunft über Erfolgschancen der Inkassoangelegenheit.

Inkasso in Polen – das Verfahren

Das Inkassoverfahren in Polen besteht in zwei Phasen. Außergerichtliches Verfahren ist ein erster Schritt in der Forderungsbeitreibung, in dem das polnische Gericht nicht eingeschaltet wird. Erst wenn es notwendig wird, kommen wir es zu dem zweiten Schritt und zwar gerichtliches Verfahren – dabei wird also das Gericht involviert.

– außergerichtliches Inkasso

Wir versuchen immer die Sache für unsere Mandanten außergerichtlich zu lösen. Auf solche Weise sparen wir Ihre Zeit und Geld. In meisten Fällen ist das gerichtliche Verfahren entbehrlich, denn die Einzahlung erfolgt noch im außergerichtlichen Verfahren.

Im außergerichtlichen Inkasso bieten wir an:

– Schriftliche Mahnung:

Der polnische Anwalt, nach der Überprüfung der Unterlagen, sendet eine schriftliche Mahnung an Schuldner mit der Aufforderung zur kurzfristigen Begleichung der Schulden.

Der polnische Anwalt setzt sich im telefonischen Kontakt mit dem polnischen Schuldner, um ihm es klar zu machen in welcher Lage er sich befindet und welche Konsequenzen / Kosten die Nichtzahlung bewirken wird.

Erfolgt die Zahlung von Ihrem polnischen Schuldner – ist die Sache geendet

– Vergleich / Zahlungsvereinbarung

Erfolgt eine Teilzahlung, da die einmalige Begleichung Ihrem polnischen Schuldner nicht möglich ist, ist es möglicherweise empfehlenswert eine Zahlungsvereinbarungen zu erwägen. Die Zahlungsvereinbarungen wird von einem polnischen Anwalt vorbereitet und hat diesen Vorteil, dass er zugleich als eine Schuldanerkennung gilt. Sollte es doch zum Gerichtsverfahren kommen, wird ein Schuldanerkenntnis vorteilhaft sein

– gerichtliches Inkasso

Sollte die Einschaltung des Gerichts doch notwendig sein, kann unsere Kanzlei die Mandanten auch vor Gerichten vertreten. Als Anwaltskanzlei / Gerichtsvollzieherkanzlei verfügen wir über die entsprechende Erfahrung als auch Rechtskenntnis, um mit Tatkraft vor dem Richter aufzutreten.

  • Zahlungsbefehl / Nakaz Zapłaty: Unser Kanzlei beantragt im Regelfall einen Zahlungsbefehl, um das Vollstreckungstitel ohne Ihre Anwesenheit zu bekommen. Zahlungsbefehl wird innerhalb von ca. 8 Wochen verkündet und dem Schuldner versandt. Erhebt der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl innerhalt von 14 Tagen nach der Zustellung keinen Wiederspruch, entsteht die Rechtskräftigkeit und wir können die Vollstreckung anfangen.
  • Klageverfahren: mit dem Klageverfahren ist dann zu rechnen, wenn der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl einen Wiederspruch erhoben hat oder der Sachverhalt außergewöhnlich kompliziert ist. Bei Klageverfahren sind die Gerichtstermine bestimmt, bei denen unsere Kanzlei die Mandanten vertritt. Wir kümmern uns, dass wenn die Anwesenheit der Mandanten vor dem Gericht notwendig ist, sind die Mandanten gut darauf vorbereitet.
  • Im Klageverfahren bekommen die Mandanten von uns die Liste der wichtigen Punkte / Fragen, die potenziell im Gerichtstermin auftauchen können. Die Mandanten wissen also wo Schwerpunkt des jeweiligen Verfahrens unter Berücksichtigung des polnischen, prozessualen Rechts liegt.

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Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter Gorzów Wielkopolski

Rechtsanwaltskanzlei / Anwaltskanzlei Polen

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